Die anlassunabhängige bzw. verdachtsunabhängige Personenkontrolle
Die anlassunabhängige Personenkontrolle erfolgt durch die Polizei, wie der Name bereits sagt, ohne einen konkreten Anlass oder Verdacht. Diese Form der Personenkontrolle wird auch als Schleierfahndung bezeichnet. Die anlassunabhängige Personenkontrolle hat das Ziel grenzüberschreitende Kriminalität und Straftaten mit internationalen Bezug zu verhindern. Dabei bezeichnet diese Art der Personenkontrolle lediglich die Kontrolle der Identität und beinhaltet nicht die Durchsuchung der Gegenstände, die so genannte verdachtsunabhängige Durchsuchung der Person.
Die verdachtsunabhängige Personenkontrolle wurde rechtlich geschaffen, da, durch den Wegfall der Grenzkontrollen durch das Schengener Abkommen in 1995, die Möglichkeiten internationale Schmuggler, Straftäter und illegale Migranten zu kontrollieren im Grunde nicht mehr rechtlich möglich war.
Die anlassunabhängige Personenkontrolle kann an Personen durchgeführt werden, die sich in der Nähe von Grenzen bis zu einem Umkreis von 30 Kilometern, als auch an Flughäfen, Bahnhöfen und Busterminals sowie Verkehrswegen des internationalen Verkehrs wie etwa Autobahnen oder Zügen aufhalten.
Diese Kontrollmöglichkeit wird in den Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern Brandenburg, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen durchgeführt. In Berlin, Bremen sowie Nordrhein-Westfalen besteht die Möglichkeit der verdachtsunabhängigen Personenkontrolle durch die Landespolizei nicht.